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FG Köln 18.07.2002 2 K 6389/97, IWB 4/2003

Doppelbesteuerung; | Klausel „for services of (fso)” in englischsprachigen Vertragstexten

Die Klausel „fso„ in englischsprachigen Vertragstexten kann sowohl eine Stellvertretung als auch ein Geschäft, mit dem sich eine Partei für die Leistungsverpflichtung eines Dritten verpflichtet, als auch einen Vertrag zugunsten Dritter zum Ausdruck bringen. Da die Klausel „fso„ in englischsprachigen Texten nicht eindeutig ist, muss jeweils im Einzelfall durch Auslegung des Vertrags der maßgebliche Vertragsinhalt festgestellt werden (, rkr., EFG 2002, S. 1457). Hinweis: Streitig war die Person des antragsberechtigten Vergütungsgläubigers für die Freistellung nach § 50d Abs. 1 EStG i. V. mit Art. 5 Abs. 1 DBA-Niederlande. Die Erstattungsbefugnis ergibt sich nicht automatisch daraus, dass der Vergütungsschuldner in den Steueranmeldungen den jeweiligen Anspruchssteller als Vergütungsgläubiger angegeben hat. Zur B...

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