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            IWB 4/2003
Allgemeines; | völkerrechtliche Vereinbarungen Deutschlands
Der Fundstellennachweis B enthält die von der BRD und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im BGBl, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden und die – soweit ersichtlich – noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können. Der Fundstellennachweis B ist im BGBl II 2003 v. veröffentlicht.