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FG München Urteil v. - 6 K 1151/09

Gesetze: EStG 2009 § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG 2009 § 52a Abs. 8 S. 2 Fassung: 2010-12-08 AO § 233aGG Art. 20 Abs. 3EStG § 7g Abs. 3EStG § 7g Abs. 5EStG § 7g Abs. 7 a.F.

Rückwirkende Gesetzesänderung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen ist verfassungsrechtlich unbedenklich

Ansparabschreibung bei Existenzgründern: Konkretisierung des Investitionsvorhabens

Vertrauensschutz

Leitsatz

1. Die in der Anwendung der gesetzlichen Neuregelung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen durch das Jahresteuergesetz 2010 in allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen liegende echte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich zulässig.

2. Um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung durch Ansparabschreibungen zu vermeiden, kann in der Situation der Betriebsgründung von einer hinreichenden Konkretisierung des Investitionsvorhabens mit Blick auf die wesentlichen Grundlagen erst dann ausgegangen werden, wenn diese Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt worden sind.

3. Angesichts des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung vermag die wiederholte Nichtbeanstandung der in früheren Veranlagungszeiträumen geltend gemachten Ansparabschreibungen keinen derart weitreichen Vertrauenstatbestand zu schaffen, dass eine Auflösung der zu Unrecht gebildeten Existenzgründerrücklage nach Treu und Glauben ausnahmsweise ausgeschlossen wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2012 S. 210 Nr. 7
DStR 2013 S. 8 Nr. 13
DStRE 2013 S. 521 Nr. 9
Ubg 2013 S. 393 Nr. 6
GAAAE-07721

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FG München, Urteil v. 07.02.2012 - 6 K 1151/09

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