Rückwirkende Gesetzesänderung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen ist verfassungsrechtlich unbedenklich
Ansparabschreibung bei Existenzgründern: Konkretisierung des Investitionsvorhabens
Vertrauensschutz
Leitsatz
1. Die in der Anwendung der gesetzlichen Neuregelung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen durch das Jahresteuergesetz 2010
in allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen liegende echte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich zulässig.
2. Um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung durch Ansparabschreibungen zu vermeiden, kann in der Situation
der Betriebsgründung von einer hinreichenden Konkretisierung des Investitionsvorhabens mit Blick auf die wesentlichen Grundlagen
erst dann ausgegangen werden, wenn diese Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt worden sind.
3. Angesichts des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung vermag die wiederholte Nichtbeanstandung der in früheren Veranlagungszeiträumen
geltend gemachten Ansparabschreibungen keinen derart weitreichen Vertrauenstatbestand zu schaffen, dass eine Auflösung der
zu Unrecht gebildeten Existenzgründerrücklage nach Treu und Glauben ausnahmsweise ausgeschlossen wäre.
Tatbestand
Fundstelle(n): AO-StB 2012 S. 210 Nr. 7 DStR 2013 S. 8 Nr. 13 DStRE 2013 S. 521 Nr. 9 Ubg 2013 S. 393 Nr. 6 GAAAE-07721
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