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Steuerrecht; | Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten
Der Generalanwalt Antonio Tizzano ist in seinen Schlussanträgen v. in der Rs. C-58/01 zu folgendem Ergebnis gekommen: (1) Die Abgabe von 5 % nach Art. 10 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii des am in den Haag geschlossenen Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung im Hinblick auf Einkommen- und Vermögenszuwachssteuer stellt eine unter Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435 fallende Quellensteuer auf von einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft ausgeschüttete Gewinne dar, soweit sie die Dividenden, nicht aber soweit sie die Steuergutschrift trifft. (2) Diese Abgabe ist mit der Richtlinie 90/435 – nach Maßgabe ihres Art. 7 Abs. 2 – auch insoweit vereinbar, als sie einen Steu...