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IWB 3/2003

Slowenien; | neue Richtlinie für die Mehrwertsteuererhebung

Durch eine Verordnung des Ministers der Finanzen (s. ABl der Slowenischen Republik, Nr. 79/2002) ist das Verfahren der Anwendung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (s. ABl Nr. 89/1998 und 103/2001) neu geregelt worden. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt weiterhin 20 %, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz 8,5 %. In Kraft getreten sind jedoch einige Verschiebungen bei der Anwendung dieser Steuersätze. So gilt für Weine ab der MwSt-Satz von 20 %, anstelle des ermäßigten Satzes. Der Personenverkehr wird nur noch mit dem ermäßigten Satz besteuert. Nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig sind eine Reihe von Dienstleistungen im Gesundheitswesen, in Kultur und Sport etc.

[FB]

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