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NWB BB 5/2012 S. 132

Rente: Versicherungspflicht für Selbständige?

Die Bundesregierung will Freiberufler und Selbständige ab kommendem Jahr verpflichten, eventuelle Lücken bei der Altersvorsorge zu schließen. Zwar sollen Selbständige eine „größtmögliche” Freiheit bei der Wahl der Absicherung haben (z. B. Abschluss von Lebensversicherungen oder Rürup-Verträgen), wer sich jedoch gar nicht absichert, muss dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Nach derzeitigem Diskussionsstand sollen bestimmte Berufsgruppen, die in berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Ärzte) oder der Künstlersozialkasse versichert sind, von den Regelungen ausgenommen werden. Ebenso nicht betroffen sollen Selbständige sein, die weniger als 400 € verdienen oder älter als 50 Jahre alt sind.

Das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2012 verabschiedet ...

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