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Slowakische Republik; | Gesetzesnovelle zur Verbesserung der Steuerkontrolle
Durch eine Novelle zum Gesetz Nr. 440/2000 über die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle (s. Gbl der Slowakischen Republik, Nr. 76/2002) wurde ein Steueramt für ausgewählte Steuersubjekte mit Sitz in Bratislava gebildet. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen Banken, Versicherungen, Filialen der Außenhandelsbank, der Auslandsversicherung und Rückversicherung sowie Steuersubjekte mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 1000 000 000 Sk (etwa 25,3 Mio €). Wenn das Umsatzvolumen unter diesen Betrag fällt, bleibt die Zuständigkeit noch für zwei Jahre nach Ablauf des betreffenden Jahres erhalten. Des Weiteren wurde ein spezielles Amt für Steuerprüfung mit Sitz in Banská Bystrica geschaffen. Der Leiter des Amts für Steuerprüfung ist mit umfassenden Befugnissen zur Aufdeckung von Steuerstr...