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NWB BB 5/2012 S. 133

Urlaubsanspruch verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres

Kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht nehmen, auch wenn dies krankheitsbedingt ist, verfällt der Anspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres endgültig. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom - 10 Sa 19/11 entschieden.

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