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NWB BB 5/2012 S. 132

Merkblatt zum ESUG

In Deutschland ist im März das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Es bietet allen Beteiligten eines Insolvenzverfahrens deutlich erweiterte Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Beispielsweise dürfen sich betroffene Unternehmen unter bestimmten Umständen den Insolvenzverwalter mit aussuchen, und es gibt ein Schutzschirmverfahren mit einer Schonfrist von drei Monaten, um einen Insolvenzplan ausarbeiten zu können. Auch kann die bisherige Führungsmannschaft bestehen bleiben, wenn sie einen Antrag auf Eigenverwaltung stellt und es zu keinen Nachteilen für die Gläubiger kommt.

Hinweis

Die wesentlichen Änderungen enthält ein kostenloses Merkblatt unter www.hannover.ihk.de → Themen: Recht/Steuern → Recht → Wirtschaft...

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