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Verkürzung der Wohlverhaltensphase?
Die Bundesregierung hat den Ländern und Verbänden einen Entwurf des Gesetzes zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens zur Stellungnahme vorgelegt.
Hiernach soll die Wartezeit für die Restschuldbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen von sechs auf drei Jahre verkürzt werden. Der Schuldner soll als Gegenleistung für diese Verkürzung ein Viertel der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten innerhalb der drei Jahre tilgen – so die bisherigen gesetzgeberischen Pläne. Eine Verkürzung von sechs auf fünf Jahre soll möglich sein, wenn der Schuldner jedenfalls innerhalb dieser fünf Jahre die gesamten Verfahrenskosten aufbringt.