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Fall ABC OHG
Einspruch gegen einen Bescheid über eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei einer Vorgründungsgesellschaft, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Begründetheit, Anwendung von Korrekturvorschriften, Haftung gemäß § 69 AO
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I. Sachverhalte
Sachverhalt 1:
Alfred Adam (A) mit Wohnsitz in Aachen, Bernd Brumm (B) mit Wohnsitz in Bochum und Christian Cramer (C) mit Wohnsitz in Essen beschlossen am , die ABC GmbH mit Geschäftsleitung und Sitz in Wuppertal zu gründen. Gegenstand der Tätigkeit der GmbH ist der An- und Verkauf von Gebrauchtwagen. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. A, B und C sind zu jeweils einem Drittel beteiligt.
Laut Gesellschaftsvertrag sind B und C Geschäftsführer der GmbH.
Die Aufgabenbereiche der Geschäftsführer sind insofern abgegrenzt, als B für die Erledigung der kaufmännischen einschließlich der steuerlichen Belange der GmbH, C dagegen für den An- und Verkauf zuständig ist.
B und C erhalten laut Anstellungsvertrag vom für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer jeweils monatlich 12 000 € (angemessen), die nach Abzug von Lohnsteuer und weiteren gesetzlichen Abzügen jeweils bei Fälligkeit ausbezahlt wurden.
Die Vorgründungsgesellschaft, bestehend aus A, B und C mietete noch am ein Bürogebäude sowie einen Stellplatz vom Gesellschafter A zu einer angemessenen monatlichen Miete von 10 000 € an und ...