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Kranken(tage-)geld für Selbständige
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-07610 Auch hauptberuflich Selbständige können im Krankheitsfall auf eine Einkommensersatzleistung angewiesen sein. In der gesetzlichen Krankenversicherung setzt dies den Abschluss eines Wahltarifs gem. § 53 Abs. 6 SGB V voraus. Dadurch erhöht sich der Beitrag. Soweit der Selbständige privat krankenversichert ist, kann er eine Krankentagegeldversicherung abschließen (§ 192 Abs. 5 VVG).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Arbeitsunfähigkeit i. S. der GKV
[i]Aktuelle berufliche Anforderungen sind entscheidend Arbeitsunfähig i. S. der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, wer die zuletzt konkret ausgeübte Erwerbstätigkeit wegen einer Erkrankung nicht mehr ausüben kann. Maßstab sind die beruflichen Anforderungen, denen der Selbständige aktuell ausgesetzt ist. Der Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt und der Kasse fristgerecht gemeldet wurde (innerhalb einer Woche). Der Bezugszeitraum ist auf 78 Wochen begrenzt. Ein Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung lebt trotz erschöpften Krankengeldbezugs auf,
wenn in der Zwischenzeit wenigstens sechs Monate lang keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung vorlag und
der Versicherte entweder ...