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IWB 3/2003

Russische Föderation; | neue Verbrauchsteuersätze

Mit einem Änderungsgesetz zum Teil II des Steuergesetzbuches (s. Slg. der Gesetzgebung der Russischen Föderation, Nr. 30/2002) wurden neue Verbrauchsteuersätze (Akzisen) für Branntweine, Weine, Bier, Tabakerzeugnisse, Personenkraftfahrzeuge, Treibstoffe, Heizöl, Schmieröl und Erdgas festgelegt. Für Weine stiegen die Steuern um 70 %, für Bier um 25 % und für Benzin um 45 %. Es gelten auch neue Sätze für die Transportsteuer, die auf Verkehrsmittel aller Art wie Kraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge und Flugzeuge erhoben wird. Abgeschafft wurde die 1 %ige Umsatzsteuer, die den Straßenfonds zugeführt werden musste. Stattdessen fließen in die Haushalte der Föderationssubjekte 50 % der Akzisen auf Brenn- und Schmierstoffe.

[FB]

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