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IWB 3/2003

Litauen; | neues Einkommensteuergesetz

Mit Wirkung vom ist ein neues Gesetz über die Einkommensteuer für natürliche Personen in Kraft getreten (s. Staatsmitteilungen, Nr. 73/2002 v. ). Anstelle von bisher acht wurden zwei Steuersätze eingeführt. Der allgemeine Steuersatz beträgt 33 %, in besonderen Fällen 15 %. Bei der Steuerberechnung gilt das flat-rate-Prinzip. Von der Steuerbemessungsgrundlage sind u. a. Beiträge für Lebensversicherungen und die Altersvorsorge, gezahlte Kreditzinsen für den Erwerb und Bau von Wohnungen zur eigenen Nutzung, Studienkosten usw. absetzbar.

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