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Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2221. 1.1-2/25 St 32

Einkommensteuerliche Behandlung der Abgaben der Notare an die Notarkasse (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Ich bitte, den Teil der Abgaben der Notare an die Notarkasse, der als Beitrag für die eigenen Ruhestand- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen und somit im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig ist, wie folgt anzusetzen:


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1999
9.294 DM
2000
9.412 DM
2001
9.601 DM
2002
5.027 €
2003
5.128 €
2004
5.220 €
2005
5.253 €
2006
5.306 €
2007
5.346 €
2008
5.412 €
2009
5.578 €
2010
5.668 €
2011
5.680 €

Leistet ein Notar in Einzelfällen geringere Abgaben an die Notarkasse, so ist der gesamte bezahlte Betrag als auf die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung entfallend zu behandeln.

Soweit die Notarkasse in den einzelnen Jahren einen Teil der geleisteten Abgaben den Notaren zurückerstattet, mindern diese Rückerstattungsbeiträge die als Betriebsausgaben zu berücksichtigenden Ausgaben.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2221. 1.1-2/25 St 32

Fundstelle(n):
LAAAE-07579