Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 10 | Kindergeld: Anspruch für verheiratete Kinder in Mangelfällen

Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche des verheirateten Kindes eines Kindergeldberechtigten sind nach einer aktuellen Entscheidung des BFH entgegen der Auffassung der Steuerverwaltung nicht in den Jahresgrenzbetrag der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einzubeziehen, wenn das Kind von seinem Ehegatten getrennt lebt. Den für betroffene Eltern erfreulichen Beschluss nehmen wir zum Anlass, Sie auf weitere jüngst ergangene BFH-Urteile zum Kindergeld-Grenzbetrag hinzuweisen.

Ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren wird ab dem Veranlagungszeitraum 2012 unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Die Berechnung der Einkommensgrenze von zuletzt 8.004 € im Kalenderjahr wird uns aber noch eine ganze Zeit lang beschäftigen. Längst nicht alle Fragen sind geklärt.

Kompliziert sind die Regeln bei verheirateten Kindern. Weil die Unterhaltsverpflichtung dann vorrangig beim Ehegatten liegt, haben die Eltern nach der Hochzeit ihres Kindes grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Soweit so klar. Anders sieht es aber aus, wenn der Ehegatte aufgrund seiner geringen Einkünfte nicht in der Lage ist, für den vollständigen Unt...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil