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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 06 | Abgabenordnung: Auskunft über die Haftung bei einer geplanten Betriebsübernahme

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat dazu Stellung genommen, wann das Finanzamt bei einem geplanten Verkauf eines Betriebs dem Kaufinteressenten im Hinblick auf die Haftung für Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge nach § 75 AO Auskunft über Steuerrückstände erteilen darf. Das Landesamt fordert die Sachbearbeiter zudem auf, potentielle Erwerber über die Haftungsrisiken bei einer Betriebsübernahme aufzuklären.

Zur Haftung für Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge bei einer Betriebsübernahme hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern geäußert. Konkret zur Frage: Welche Auskünfte darf bzw. sollte das Finanzamt einem Kaufinteressenten erteilen?

Wird ein Unternehmen übereignet, so haftet der Erwerber nach § 75 AO für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet. Voraussetzung ist: Die Steuern sind zum einen seit dem Beginn des letzten Kalenderjahres vor der Übereignung entstanden und sie werden zum anderen bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebs durch den Erwerber festgesetzt oder angemeldet. Die Haftung beschränkt sich auf den Bestand des übernommenen Vermögens.

Erkundigt sich ein Kaufinteres...

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