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Körperschaftsteuer; | Abziehbarkeit Schweizerischer Verrechnungssteuer bei erfolgsneutralem Tausch
Schweizerische Verrechnungssteuer kann von einer inländ. Kapitalgesellschaft nicht abgezogen werden, wenn sie wegen eines Umstrukturierungsvorgangs entstanden ist, der durch Anwendung der Grundsätze des sog. Tauschgutachtens als erfolgsneutral behandelt wird (, rkr., EFG 2002, S. 1534). • Hinweis: Streitig war die Abziehbarkeit der von der Klin. für die Vermögensauskehrung im Rahmen eines mehrstufigen Umstrukturierungsvorgangs gezahlten schweizerischen Verrechnungssteuer vom Einkommen der Klin. Nach dem DBA-Schweiz wurde die Doppelbesteuerung durch Anrechnung und nicht durch Freistellung vermieden (Anwendung der Aktivitätsklausel). Obwohl das DBA nur die Anrechnung, nicht aber auch den Abzug zulässt, kann die tatsächlich gezahlte Steuer gem. § 34c Abs. 6 Satz 2 EStG auch nach § 34c Abs. 2 EStG (hier i. V. mit § 26 Abs. 1 und 6 KStG) auf ...BStBl III 1959, S. 30