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Einkommensteuer; | Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50a Abs. 4 EStG in den Fällen der „Liebhaberei”
Der ) entschieden, dass die Beurteilung, ob eine Tätigkeit der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der „Liebhaberei„ zuzuordnen ist, bei beschränkt Stpfl. nach denselben Kriterien wie bei unbeschränkt Stpfl. zu erfolgen hat. Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht sei dabei kein „im Ausland gegebenes Besteuerungsmerkmal„, das nach § 49 Abs. 2 EStG außer Betracht bleiben könnte. Das Urt. ist gem. (IV A 5 - S 2411 - 69/02) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.