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Umsatzsteuer | Zubereitung von Speisen in Altenwohn- und Pflegeheimen
Die in einer Großküche eines Altenwohn- und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen sind keine „Standardspeisen” als Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorgänge nach Art eines Imbissstandes. Es handelt sich somit bei der Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebehältern nicht um eine Lieferung, sondern eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung.
Tiede, Aktuelles zur Umsatzbesteuerung von Restaurationsumsätzen, BBK 21/2011 S. 1045 NWB EAAAD-94257.