Voraussetzungen der Berichtigung einer fehlerhaften Bilanz
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Berichtigung einer fehlerhaften Bilanz.
Hat sich der fehlerhafte Bilanzansatz in den Vorjahren steuerlich nicht ausgewirkt, so ist der fehlerhafte Bilanzansatz durch
den richtigen zu ersetzen.
Eine vorangegangene Verlustfeststellung steht der Durchbrechung des Bilanzenzusammenhangs entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 1534 Nr. 24 BBK-Kurznachricht Nr. 10/2012 S. 439 EFG 2012 S. 1027 Nr. 11 KoR 2012 S. 491 Nr. 10 KÖSDI 2012 S. 17963 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2012 S. 640 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2012 S. 759 PAAAE-07394
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.02.2012 - 6 K 74/10
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