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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 7/11

Gesetze: ZKArt. 220 Abs. 2 lit. b)

Zoll: Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 lit. b) Zollkodex

Leitsatz

Von einem Zollschuldner wird verlangt, dass er sich über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften anhand ihrer im Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung informiert. Versäumt er dies, ist grundsätzlich von der Erkennbarkeit eines Irrtums im Sinne von Art. 220 Abs. 2 lit. b) Zollkodex auszugehen. Gleichwohl kann die Erkennbarkeit zu verneinen sein, wenn die Zollstelle ihre der Zollbehandlung zugrunde gelegte irrtümliche Auffassung gegenüber dem Beteiligten durch zweimalige Auskunft - ohne rechtliche Bindungswirkung - zum Ausdruck gebracht hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAE-07383

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.01.2012 - 4 K 7/11

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