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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 1721/11 EFG 2012 S. 1304 Nr. 13

Gesetze: InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 S. 1, InvZulG 2007 § 2 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Investitionszulage für Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Betriebs-GmbH (Betriebsaufspaltung)

Leitsatz

1. Für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die investitionszulagebegünstigte, im verarbeiteten Gewerbe tätige Betriebs-GmbH vermieteten Lagerhalle besteht kein Anspruch auf Investitionszulage, wenn das die Photovoltaikanlage betreibende Unternehmen mit dem (Grund-)Besitz-Unternehmen keinen einheitlichen Betrieb bildet oder zwischen dem Photovoltaikunternehmen und der Betriebs-GmbH keine Betriebsaufspaltung besteht.

2. Das Grund-Besitz-Unternehmen und der Betrieb der Photovoltaikanlage bilden keinen einheitlichen Betrieb, da sich die Tätigkeit der Vermietung und der Stromerzeugung nicht ergänzen. Die örtliche Verbindung beider Unternehmen begründet keine Geschäftsförderung.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1304 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2012 S. 1643
TAAAE-07371

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Sächsisches FG, Urteil v. 21.12.2011 - 2 K 1721/11

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