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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 1721/11 EFG 2012 S. 1304 Nr. 13

Gesetze: InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 S. 1, InvZulG 2007 § 2 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Investitionszulage für Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Betriebs-GmbH (Betriebsaufspaltung)

Leitsatz

1. Für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die investitionszulagebegünstigte, im verarbeiteten Gewerbe tätige Betriebs-GmbH vermieteten Lagerhalle besteht kein Anspruch auf Investitionszulage, wenn das die Photovoltaikanlage betreibende Unternehmen mit dem (Grund-)Besitz-Unternehmen keinen einheitlichen Betrieb bildet oder zwischen dem Photovoltaikunternehmen und der Betriebs-GmbH keine Betriebsaufspaltung besteht.

2. Das Grund-Besitz-Unternehmen und der Betrieb der Photovoltaikanlage bilden keinen einheitlichen Betrieb, da sich die Tätigkeit der Vermietung und der Stromerzeugung nicht ergänzen. Die örtliche Verbindung beider Unternehmen begründet keine Geschäftsförderung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1304 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2012 S. 1643
TAAAE-07371

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Sächsisches FG, Urteil v. 21.12.2011 - 2 K 1721/11

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