Zulässigkeit der Verrechnung des Vorsteuervergütungsanspruchs der Insolvenzmasse mit der Umsatzsteuerschuld des Neuerwerbs
Insolvenzmasse und Neuerwerb sind keine verschiedenen Rechtspersönlichkeiten bzw. Steuersubjekte
Leitsatz
Der Aufrechnung des Umsatzsteuervergütungsanspruchs der Masse mit der Umsatzsteuerschuld aus der Neuerwerbstätigkeit der Insolvenzschuldnerin
desselben Kalenderjahres steht ein Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 InsO nicht entgegen. Das Insolvenzunternehmen und das
sog. Neuerwerbs-Unternehmen bilden -auch bei verschiedenen Steuernummern- keine unterschiedlichen Rechtspersönlichkeiten bzw.
Steuersubjekte (entgegen ).
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