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IWB 1/2003

Polen; | neues Konkursrecht

Die Regierung hat einen Entwurf des neuen Konkursrechts vorbereitet und dem Sejm (= polnisches Parlament) vorgelegt. Durch das neue Gesetz sollen das Konkurs- sowie das Vergleichsverfahren einheitlich geregelt werden. Das Konkursverfahren wird in zwei Stufen aufgeteilt: das Verfahren zur Konkurserklärung und das eigentliche Konkursverfahren, das die Liquidierung des Vermögens und Gläubigerbefriedigung, auch Abschluss eines Vergleichs, zum Zweck haben soll. Das neue Gesetz bezweckt, den Gläubigern möglichst vollständige Befriedigung zu gewährleisten, dabei aber, soweit möglich, das funktionsfähige Unternehmen des Schuldners aufrecht zu halten. Im Rahmen des sog. Konkursvergleichs wird es möglich sein, dass die Gläubiger das Vermögen des Schuldners übernehmen und es nach ihrer Wahl teilen od...

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