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Steuerrecht; | Erhebung von Gesellschaftssteuern auf Zinsen
Der EuGH hat in der Rs. C-392/00 mit Urt. v. 17. 9. 2002 wie folgt entschieden: Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17. 7. 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital i. d. F. der Richtlinie 85/303/EWG des Rates v. 10. 6. 1985 ist dahin auszulegen, dass er der Erhebung von Gesellschaftssteuer auf die Zinsen, die eine Gesellschaft erspart hat, weil ihre Gesellschafter ihr ein zinsloses Darlehen gewährt haben, bei Vorliegen eines von den Gesellschaftern und der Gesellschaft vor der Gewährung des Darlehens geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags nicht entgegensteht, sofern die dadurch ersparten Zinsen das Vermögen der Gesellschaft dauerhaft erhöht haben. Es ist Sache des nationalen Gerichts, anhand aller Merkmale des fraglichen Vorgangs zu...