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IWB 22/2002

Bulgarien; | Senkung der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (Gewinnsteuer) ist mit Wirkung vom 1. 1. 2002 von 20 % auf 15 % gesenkt worden (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 110/2001). Die Kommunalsteuer (Gemeindesteuer) beträgt weiterhin 10 % des Bruttogewinns. Eine Steuerbegünstigung besteht darin, dass in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit die Sozialversicherungsbeiträge neu eingestellter Personen von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer befristet abgesetzt werden können. Bei insolventen Unternehmen können Gewinnsteuer und Kommunalsteuer für eine bestimmte Frist erlassen werden, wenn ein gerichtlich bestätigter Sanierungsplan erfüllt wird. Veränderungen wurden auch bei Abschreibungen vorgenommen. So können Kraftfahrzeuge schneller abgeschrieben werden. Für 2003 und die weiteren Jahre ist keine Veränderung des K...

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