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Frankreich; | Zusatzabkommen zum DBA mit der BRD
Im BGBl 2002 II S. 2370 ist das Gesetz zu dem Zusatzabkommen v. zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik zum Abkommen v. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern abgedruckt.