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Slowakische Republik; | Veränderungen der Erbschaftsteuer
Nach einer am in Kraft getretenen Novelle zum Gesetz über die Steuer auf Erbschaften, Schenkungen und die Übertragung von Grundstücken (s. Gesetzblatt, Nr. 43/2002) wird die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer in der Steuergruppe II um 500 000 Slowakische Kronen (Sk) und in der Steuergruppe I um 50 000 Sk vermindert. In anderen Staaten gezahlte Abgaben auf Erbschaften werden angerechnet. Bei der Schenkungsteuer beträgt der Verminderungsbetrag der Steuerbemessungsgrundlage in der Steuergruppe I 2 000 000 Sk, in der Steuergruppe II 300 000 Sk und in der Steuergruppe III 50 000 Sk. Bei Schenkungen gilt eine Steuerbefreiung für Organe und Institutionen des öffentlichen Dienstes, staatliche Fonds, den Fonds für Volksvermögen, den Slowakischen Bodenfond, Gemeinden, die Sozialversicherung, d...