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IWB 20/2002

Bulgarien; | Senkung der Einkommensteuer

Durch eine Novelle zum Einkommensteuergesetz (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 110/2001) wurde der Spitzensteuersatz mit Wirkung ab 1. 1. 2002 von 38 % auf 29 % gesenkt. Der Eingangssteuersatz beträgt 18 %, in der Progressionszone betragen die Steuersätze 24 % und 28 %. Die Patentsteuer, die bei Nichtüberschreitung eines bestimmten Umsatzvolumens als jährlich erhobener Steuerfestbetrag (Steuerpauschale) festgelegt wird, wurde erheblich angehoben. Kraftfahrzeuge können schneller abgeschrieben werden. Für 2003 sind keine Veränderungen der Einkommensteuersätze geplant.

[FB]

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