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Polen; | Gesetz über Investitionsförderung
Am 20. 5. 2002 ist das Gesetz über Investitionsförderung v. 20. 3. 2002 in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, für Unternehmen und Gemeinden günstigere Finanzierungsbedingungen für Investitionen zu schaffen. Mit einer Unterstützung aus dem Staatshaushalt können die Unternehmen jedoch nur dann rechnen, wenn der Wert der neuen Investition (Wert der geschätzten Investitionssumme) über 10 Mio € liegt oder wenn mindestens 20 neue Arbeitsplätze für mindestens 5 Jahre entstehen. Im Falle einer Ausbau- bzw. Modernisierungsinvestition eines bereits existierenden Unternehmens werden Investitionen über 500.000 €, die darüber hinaus mindestens 100 Arbeitsplätze zur Folge haben, gewährt. Die Unternehmen können eine finanzielle Unterstützung unter bestimmten Bedingungen schon im Vorbereitungsstadium des In...