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Einkommensteuer; | Indiz für das Vorliegen eines verdeckten Darlehenskontos
(1) Die Einrichtung eines zusätzlichen variablen Kapitalkontos bei einer KG, auf dem lediglich Gewinne, aber keine Verluste gebucht werden, kann ein Indiz für das Vorliegen eines verdeckten Darlehenskontos sein. (2) Eine Veräußerung i. S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG setzt Entgeltlichkeit voraus. (3) Der Veräußerungsgewinn gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG ist nach Maßgabe von §§ 4 ff. EStG zu ermitteln. AfA, die bis zur Veräußerung auf das veräußerte Wirtschaftsgut im Inland steuerwirksam in Abzug gebracht worden sind, sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen (Bestätigung von Tz. 2.2 des , BStBl 1994 I, 883). (4) Der Gewinnermittlung ist der Teilwert des veräußerten Wirtschaftsguts bei In-Kraft-Treten des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG zum 1. 1. 1994 zugrunde zu legen. Vor dem 1. 1. 1994 entstandene Wertzuwächse sind nicht einzubeziehen (gegen T...BStBl 1994 I, 883