Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bauabzugssteuer; | Erteilung einer Freistellungsbescheinigung
(1) § 48b EStG gilt sowohl für inl. wie für ausl. Personen, die im Inland eine Bauleistung erbringen. (2) Zu den zu sichernden Steueransprüchen i. S. von § 48b Abs. 2 EStG gehört auch die nach § 41a Abs. 1 EStG einbehaltene und angemeldete LSt (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). (3) Der zu sichernde Steueranspruch erscheint gefährdet i. S. von § 48b Abs. 1 EStG, wenn der Leistende seine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen wiederholt ohne erkennbaren Entschuldigungsgrund nicht ordnungsgemäß erfüllt und Lohnsteuern für neun Monate ebenfalls ohne erkennbaren Entschuldigungsgrund nicht einbehalten und abgeführt hat. (4) Unentschieden bleibt, ob eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs. 2 EStG mangels zu sichernder Steueransprüche zu erteilen ist, wenn der Leistende die Bauleistungen ohne Einkünfteerzielungsabsicht erbringt und auch keine zu sichernden Steueransprüche i. S. von § 48c Abs. 1 ...