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EuGH 11.07.2002 Rs. C-294/00, IWB 18/2002

Wirtschaftsrecht; | Niederlassungsfreiheit für Heilpraktiker

Der EuGH hat in der Rs. C-294/00 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts hindert keine seiner Bestimmungen einen Mitgliedstaat, die Ausübung einer Tätigkeit wie der des Heilpraktikers i. S. d. deutschen Rechts den Inhabern eines Arztdiploms vorzubehalten. (2) Die Art. 52 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG und 49 EG) stehen dem nicht entgegen, (a) dass ein Mitgliedstaat, der in seinem Hoheitsgebiet die Ausübung der Tätigkeit des Heilpraktikers i. S. d. deutschen Rechts durch Personen verbietet, die nicht Inhaber eines Arztdiploms sind, auch die Organisation von Ausbildungen für diese Tätigkeit in seinem Hoheitsgebiet durch hierfür nicht zugelassene Einrichtungen verbietet, sofern dieses Verbot so angewandt wird, dass es nur solche Modalitäten der Organ...

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