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Urlaubsrecht; | Umrechnung von Urlaubstagen bei unregelmäßiger Arbeitszeit
Der gesetzliche Urlaub von 24 Werktagen (§ 3 BUrIG) ist umzurechnen, wenn der Arbeitnehmer an weniger oder an mehr als sechs Werktagen in der Woche arbeitet. Dieser Umrechnungsgrundsatz ist in § 125 SGB IX (Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen) gesetzlich anerkannt. Ebenso ist ein tariflicher Urlaubsanspruch umzurechnen, wenn der Dauer des Urlaubs (z. B. 30 Arbeitstage) eine regelmäßige Arbeitszeit von fünf Tagen in der Woche zugrunde liegt. Arbeitet der Arbeitnehmer an weniger oder an mehr als an fünf Arbeitstagen in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Urlaub entsprechend. Das gilt auch für flexible Arbeitszeitmodelle, bei denen die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit in einem mehrwöchigen Zyklus oder im Jahr erreicht wird. Ins Verhältnis zu setzen sind nicht die geleisteten Arbeitsstunde...