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Außensteuerrecht; | Anpassung von Rechtsvorschriften an veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen
Das Gesetz v. 16. 8. 2002 zur Anpassung von Rechtsvorschriften an veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung sowie zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes ist in BGBl 2002 I S. 3165 f. abgedruckt.