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Wirtschaftsrecht; | Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge
Der EuGH hat in der Rs. C-62/00 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Die Grundsätze der Effektivität und des Vertrauensschutzes stehen einer nationalen Regelung entgegen, die rückwirkend die Frist verkürzt, innerhalb deren die Erstattung von als Mehrwertsteuer gezahlten Beträgen gefordert werden kann, wenn diese unter Verstoß gegen Bestimmungen der 6. MwSt-Richtlinie erhoben wurden, die wie deren Art. 11 Teil A Abs. 1 unmittelbare Wirkung entfalten.