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Einkommensteuer; | Dividendenstripping
(1) Ein Börsenmakler wird auch dann wirtschaftlicher Eigentümer von Aktien cum dividende, wenn er taggleich junge Aktien zurückverkauft. (2) § 50c EStG a. F. schließt eine Anwendung von § 42 AO aus (FG Ddf., Urt. v. - 17 K 3669/98 F, EFG 2002, 693). • Hinweis: Das Urt. liegt auf einer Linie mit der Rechtsprechung des , BStBl 2000 II, 527). Im Streitfall kaufte der Kl. am Tag der Hauptversammlung dividendenberechtigte Aktien von Spezialfonds für nichtanrechnungsberechtigte Organisationen und verkaufte am selben Tag junge nicht dividendenberechtigte Aktien zu einem niedrigeren Kurs an die Verkäufer der zuvor erworbenen Aktien. Unstreitig hat der Kl. das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftgut – alte dividendenberechtigte Aktien – erworben und ein weiteres Wirtschaftgut – junge nicht dividend...