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Vertrauensschutz für Verweisungsklauseln in Altverträgen
Für vor dem abgeschlossene Arbeitsverträge gilt, dass eine dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag als Gleichstellungsabrede auszulegen sein kann. Damit bleibt der Tarifvertrag nach einem späteren Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband weiterhin statisch Inhalt des Arbeitsvertrags. Zwar hat das BAG diese Rechtsprechung inzwischen aufgegeben (vgl. NWB XAAAC-53038). Im Hinblick auf „Altverträge” besteht jedoch zeitlich unbegrenzt Vertrauensschutz ().