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Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei einer am Bilanzstichtag nur rechtlich entstandenen Verpflichtung
Der Stpfl. darf nach dem nrkr. , G NWB AAAAE-01106 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten selbst dann bilden, wenn die Verpflichtung am Bilanzstichtag lediglich rechtlich, aber noch nicht wirtschaftlich entstanden ist. Aufwendungen für eine neue Rauchgasentstaubungsanlage stellen weder Herstellungskosten für ein eigenständiges Wirtschaftsgut noch nachträgliche Herstellungskosten für das einheitliche Wirtschaftsgut „Feuerungsanlage” dar. Vielmehr liegen nach Auffassung des FG Münster mangels einer wesentlichen Verbesserung oder einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen vor (Bezug: § 249 Abs. 1 Satz 1, § 252 HGB; § 5 Abs. 4b EStG).
(1) Die Kl. betreibt in ihrer Produktionsstätte eine Feue...