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Einkommensteuer | Beteiligung an einer ausländischen Ltd.
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zur Berechnung des Auflösungsgewinns aus einer in ausländischer Währung angeschafften und veräußerten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind sowohl die Anschaffungskosten als auch der Veräußerungspreis zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Entstehens in € umzurechnen und nicht lediglich der Saldo des in ausländischer Währung errechneten Veräußerungsgewinns/Veräußerungsverlustes zum Zeitpunkt der Veräußerung. (2) Zur Auslegung von Vereinbarungen über die Lieferung von Gold (Goldunzen/Goldmünzen).
Der BFH hatte zwei unterschiedliche Steuersachverhalte zu beurteilen. (a) Für rd. 52,6 Mio. US-$ erwarb die Klägerin im Jahr 1998 mehr als 25 % der Anteile einer auf den Bahamas ansässigen Ltd. und veräußerte diese tei...