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Systembruch bei der Steuerlatenz von Personenhandelsgesellschaften
I. Die Steuerlatenz als besonderer Posten
Mit der Umstellung auf das temporary concept der Steuerlatenzierung nach dem Vorbild der internationalen Rechnungslegung hat das BilMoG ein dem HGB systemfremdes Gebilde in die Rechnungslegung eingebaut. Für die breite Masse der Bilanzierer und deren Berater handelte es sich um Neuland, was denn auch den großen Zuspruch im Rahmen von Seminarveranstaltungen, Schrifttumsbeiträgen und Kommentierungen erklärt. Die Komplexität dieses Bilanzierungsbereichs ist auch für den Einzelabschluss als besonders hoch einzuschätzen. Der Gesetzgeber wollte diese Fron nur mittelgroßen und großen Kapital- und Kap & Co.-Gesellschaften und PublG-Unternehmen auferlegen. Die breite Masse der Personen- und der kleinen Kapital- und Kap & Co.-Gesellschaften sollte davon zur Vereinfachung und zur Vermeidung einer Überregulierung befreit sein.
So auch der Referentenentwurf zum BilMoG: „… auf mittelgroße und große Kapitalgesellschaften beschränkt”. Der Regierungsentwurf machte es sich schon nicht ganz so leicht, sondern verwies auf eine Ermittlungspflicht passiver Latenzen durch die kleinen Kapitalgesellschaften, aber auch nur, wenn die Tatb...