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Wirtschaftsrecht; | Leitlinien für vertikale Beschränkungen
Im ABl EG Nr. C 122 v. 23. 5. 2002 S. 1 ff. hat die Europäische Kommission die Bekanntmachung ”Leitlinien für vertikale Beschränkungen” herausgegeben. In diesem rechtlich nicht bindenden Akt werden die Grundsätze dargelegt, auf die sich die Europäische Kommission bei der Beurteilung vertikaler Beschränkungen gem. Art. 81 EG-Vertrag stützt.