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Einkünfte aus in Spanien belegenem Landwirtschaftsbetrieb
[i]BFH, Urteil vom 27. 10. 2011 - I R 26/11 NWB IAAAE-05746Bei Einkünften aus einem in Spanien belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wird nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ee DBA Spanien a. F. die spanische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb fällt nach dem DBA Spanien nicht unter den Begriff des Unternehmens und kann damit keine Betriebsstätte begründen ( NWB IAAAE-05746).