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Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften sind steuerfrei
Durch Urteil vom - I R 27/11 NWB XAAAE-05754 hat der BFH in einem Musterprozess entschieden, dass der Arbeitslohn eines Piloten, der in Deutschland wohnt, aber an Bord eines Flugzeugs im internationalen Verkehr für eine irische Fluggesellschaft tätig ist, in Deutschland nicht besteuert werden kann.
[i]Weiße Einkünfte bei Piloten und Stewardessen irischer FluggesellschaftenHintergrund des Urteils ist eine Regelung in dem zwischen Deutschland und Irland geschlossenen DBA. Danach gebührt das Besteuerungsrecht für die Arbeitslöhne des Bordpersonals von Flugzeugen im internationalen Verkehr immer demjenigen Vertragsstaat, in dem sich die Geschäftsleitung der Fluggesellschaft befindet. Irland macht von seinem Besteuerungsrecht aber keinen Gebrauch, was für die betreffenden Piloten und Stewardessen, die für irische Fluggesellschaften arbeiten, zu letztlich unbesteuerten, sog. weißen Einkünften führen kann. Um das zu verhindern, hat Deutschland versucht, die abkommensrechtlichen Vereinbarungen mit Irland zu „unterlaufen” und das deutsche Besteuerungsrecht für die Arbeitslöhne zurückzuholen. Konkret sind dies Vorschriften in § 50d Abs. 8 und Abs. 9 EStG. Es wird diskutiert, ob diese Vorschriften gegen Grundsätze des Völkervertragsrechts verstoßen. Im Urteilsfall ist der BFH...