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Einkommensteuer; | Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht bei Grenzpendlern
(1) Ein Grenzpendler, dessen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland insoweit der deutschen Besteuerung unterliegen, wie sie auf seine Tätigkeit in Drittstaaten oder außerhalb der Grenzzone entfallen, hat keinen Anspruch auf ESt-Veranlagung als unbeschränkt Stpfl., wenn die der ausl. (hier: französischen) Besteuerung unterliegenden Einkünfte erheblich sind (mehr als 10 % und mehr als 12 000 DM bzw. 24 000 DM). (2) Die Antragsfrist für die – durch das JStG 1996 eingeführte ESt-Veranlagung von beschränkt Stpfl. mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland begann frühestens mit dem In-Kraft-Treten des JStG 1996 - (FG Ba-Wü., Urt. v. - 3 K 36/01, EFG 2002, 664). •Hinweis: In den Streitjahren (1991—1994) wohnte der Kl. mit seiner Familie in Frankreich und arbeitete als Angeste...