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FG München 13.03.2002 4 - K 2570/99, IWB 15/2002

Erbschaftsteuer; | Steuerfreie Zuwendungen gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG an ausländische Staaten

Hat der Erblasser eine Zuwendung an den Staat Israel zu wohltätigen Zwecken gemacht, so ist durch diesen sichergestellt, dass die Zuwendung auch zu dem begünstigten Zweck verwendet wird, somit greift die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG ein ( 4 - K 2570/99 - rechtskräftig; EFG 2002 S. 852).

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