Einbringung eines Einzelwirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen
eines Gesellschafters in das betriebliche Gesamthandvermögen einer
Personengesellschaft
Leitsatz
Die Übertragung eines
Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das
betriebliche Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft stellt einen
tauschähnlichen Vorgang dar, wenn dem Einbringenden als Gegenleistung für das
eingebrachte Einzelwirtschaftsgut Gesellschaftsrechte gewährt werden, die dem
Wert des Einzelwirtschaftsgutes entsprechen.
Der gemeine Wert der
Gesellschaftsanteile ist Bemessungsgrundlage für die nach dem Erwerb
anzusetzende Abschreibung.
Der Einlagetatbestand (§ 4 Abs.
1 S. 1
EStG) sowie die Geltung der allgemeinen
Einlagebewertungsgrundsätze (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1, 1. Halbsatz
EStG) und deren Begrenzung aufgrund der
Sonderregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1, 2. Halbsatz i.V.m. S. 2 und 3
EStG ist damit ebenso ausgeschlossen wie
die Kürzung der Abschreibungsbemessungsgrundlage nach § 7 Abs. 1 S. 5
EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 4 DStRE 2013 S. 257 Nr. 5 EFG 2012 S. 822 Nr. 9 StBW 2012 S. 343 Nr. 8 StBW 2013 S. 678 Nr. 15 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2012 S. 488 Ubg 2013 S. 258 Nr. 4 YAAAE-06033
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 12.12.2011 - 8 K 574/08
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