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FG München  v. - 14 K 2030/11

Gesetze: AO § 152 Abs. 1, AO § 149 Abs. 2 S. 1, AO § 109 Abs. 1

Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Leitsatz

Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der Festsetzung eines Verspätungszuschlags liegen im Streitfall vor, da die Umsatzsteuererklärung für 2008 nicht zum , sondern um drei Monate verspätet erst am abgegeben, ohne dass ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt worden wäre. Gründe, die dieses Versäumnis entschuldbar erscheinen lassen, sind nicht gegeben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 298 Nr. 7
FAAAE-06022

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München v. 13.01.2012 - 14 K 2030/11

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