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FG München  v. - 14 K 2030/11

Gesetze: AO § 152 Abs. 1, AO § 149 Abs. 2 S. 1, AO § 109 Abs. 1

Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Leitsatz

Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der Festsetzung eines Verspätungszuschlags liegen im Streitfall vor, da die Umsatzsteuererklärung für 2008 nicht zum , sondern um drei Monate verspätet erst am abgegeben, ohne dass ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt worden wäre. Gründe, die dieses Versäumnis entschuldbar erscheinen lassen, sind nicht gegeben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 298 Nr. 7
FAAAE-06022

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München v. 13.01.2012 - 14 K 2030/11

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