Es im Streitfall liegen keine Anhaltspunkte für eine Unternehmereigenschaft vor. Grundsätzlich ist zwar auch ein ausländischer
Unternehmer ein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, sofern er die gestzlichen Voraussetzungen erfüllt. Anhand präsenter Beweismittel
kann im Streitfall jedoch nicht festgestellt werden, dass die beiden zypriotischen Gesellschaften eine gewerbliche oder berufliche
Tätigkeit im Inland selbstständig ausüben, da sie keinerlei Umsätze i. S. d. UStG erbringen. Ein wirtschaftliches Handeln,
das zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen vorgenommen wird, liegt nicht vor. Das FA hat den Vorsteuerabzug aus den Umbaukosten
zu Recht versagt,
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 12 Nr. 11 DStRE 2013 S. 491 Nr. 8 StBW 2012 S. 296 Nr. 7 Ubg 2013 S. 325 Nr. 5 UAAAE-06017
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FG München, Beschluss v. 13.12.2011 - 14 V 2728/11
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